Elternverein an der VS und MMS/MS Gumpoldskirchen

AKTUELLES

Zur Planung Ihrer Ferien haben wir eine Übersicht zu Kinderbetreuungs-Angeboten in Gumpoldskirchen zusammengestellt (pdf).

 

TERMINE

Unser nächstes Elterntreffen findet am Dienstag, den 28. Februar 2023
ab 18.30 Uhr, beim Heurigen Hofer, Neustiftgasse 4, statt.
Wir laden Sie herzlich dazu ein, im informellen Rahmen Ihre Anliegen und Ideen zu besprechen!

DOWNLOADS

Unsere Elternvereinszeitungen sind übrigens auch online verfügbar!

Auch weitere Downloads können Sie hier finden!

Unser Motto: „Gemeinsam schaffen wir mehr für unsere Kinder!“

Der Elternverein darf in der gelebten Schulpartnerschaft in Gumpoldskirchen nicht nur mitreden, sondern mitGESTALTEN!

„Gemeinsam schaffen wir mehr für unsere Kinder!“ lautet das Motto des Elternvereins der Volksschule, Musikmittelschule und Mittelschule, deren Strukturen auf dem gelebten Miteinander von Eltern, Pädagogen, Schülern und der Gemeinde aufbauen. Herausragend in Gumpoldskirchen: Der Elternverein hat nicht nur die Möglichkeit mitzureden, er darf auch mitgestalten, wenn es um die Zukunft der Kinder und deren Rahmenbedingungen geht. Und genau in diesem Bereich liegt auch eine der zentralen Aufgaben des Elternvereins – nämlich in der Förderung der Kommunikation sämtlicher „Player“.

Wie das funktioniert? Die Eltern jeder Klasse wählen alljährlich im Klassenforum ihre Klassenelternvertretung – ihre gebündelten Anliegen und Vorschläge werden vom Elternverein unterstützt. In mehreren vom Elternverein organisierten Elterntreffen können sich alle Eltern einbringen und auf diese Weise im Elternverein mitwirken. Ziel ist die Einbindung möglichst aller Erziehungsberechtigten, damit sie, wenn sie das möchten, auch viel Positives für die Schulzeit ihrer Kinder bewirken können. Lebendig gestaltet sich aber auch der Vorstand des Elternvereins, sodass auch hier immer wieder „neue“ Köpfe willkommen sind.

Alles zu unserer Arbeit finden Sie hier >>>

Die rechtlichen Grundlagen für die Elternvereinsarbeit sind die Vereinsstatuten und das Schulunterrichtsgesetz.